WEG-Verwaltung - Rund ums Haus Richard Walter

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WEG-Verwaltung

Verwaltung
Ihr Wohneigentum ist es wert...

... das die Verwaltung des gemeinschaftlichen Eigentums in die Hände eines Partners gelegt wird, der den Anforderungen mit Kompetenz sowe einer langjährigen Erfahrung gerecht wird, und sich der damit verbundenen Verantwortung bewußt ist?

Dann sind Sie bei mir in guten Händen. Die Wertsicherung und -steigerung Ihres Objektes stellt dabei die wesentliche Aufgabe dar, die nicht aus den Augen verloren werden darf.


Ein Auszug aus meinem Leistungsverzeichnis
Allgemeine Verwaltungsleistungen:
  • Vertretung der Eigentümergemeinschaft gegenüber Dritten
  • Verhandlungen mit Behörden, Eigentümern, Hausmeistern, Handwerkern etc.
  • Abschluss und Überprüfung von Verträgen (Dienstleistungs- und Wartungsverträge etc.)
  • Abwicklung der jährlichen Eigentümverversammlung (Einladung, Organisation, Protokollversand etc.)
  • Umsetzung der Beschlüsse aus den Eigentümverversammlungen
  • Kenntnis der aktuellen Rechtslage (WEG, BGB, ZVO, Nachbarchaftsrecht etc.)
  • Mitwirkung bei gerichtlichen Terminen (Beschlussanfechtungen, Hausgeldklagen etc.)
  • Maßnahmen zur Fristenwahrung bzw. zum Abwenden von Rechtsnachteilen für die Gemeinschaft
Kaufmännische Leistungen:
  • Einrichtung und Führung der Konten der Eigentümergemeinschaft
  • Erstellung des jährlichen Wirtschaftsplans
  • Monatliche Sollstellung der Hausgelder
  • Überwachung von Zahlungseingägen
  • Tätigung der laufenden und einmaligen Zahlungen für die Eigentümergemeinschaft
  • Verwaltung von Geldmitteln auf Giro-, Spar- und Festgeldkonten
  • Errechnung und Anforderung von beschlossenen Sonderumlagen
  • Veranlassung der Heizkostenabrechnung
  • Erstellung und Versand der jährlichen Abrechnungen an die Eigentümer
Technische Leistungen:
  • Einholen entsprechender Angebote von Handwerkern, Dienstleistern etc. inklusive notwendiger Ausschreibungen
  • Vergabe und Überwachung von Reparatur-, Instandhaltungs- und Pflegearbeiten
  • Einweisung von Reinigungs- und Pflegepersonal
  • Abschluss von Wartungsverträgen (Heizung, Aufzug, Feuerlöscher etc.)
  • Abschluss und Überprüfung von Versicherungsverträgen (Gebäude-, Haftpflicht-, Glasbruch-, Gewässerschadenhaftpflichtversicherung etc.)
  • Vorbereitung und Organsisation von TÜV- Aufzugs- und Brandschutzprüfungen
Die Rechte und Pflichten des Verwalters ergeben sich aus dem Wohnungseigentumsgesetz (WEG) sowie den Bestimmungen der Teilungserklärung und den rechtswirksamen Beschlüssen der Eigentümerversammlung.
 
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